Annika Adendorf ist seit Beginn ihrer Karriere auf das Arbeitsrecht spezialisiert und berät heute nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Hierbei vertritt sie als ausgewiesene Arbeitsrechtsexpertin ihre Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in der Betreuung von Kündigungsrechts- und Beendigungsstreitigkeiten, in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie in der Beratung betriebsverfassungsrechtlicher Fragestellungen.