Aufhebungsvertrag und Abfindung

Vertrag kommt nicht immer von vertragen

Der Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu beenden. 

 

Bei einem Aufhebungsvertrag besitzt die Abfindung einen erheblichen Stellenwert. Eine verbindliche Richtlinie oder gar ein Gesetz, wie hoch eine Abfindungszahlung sein muss, existiert nur für ganz wenige Ausnahmefälle.

 

Damit ist die Höhe einer Abfindung abhängig von dem jeweiligen Einzelfall und vor allem von der Verhandlungsposition und der Verhandlungstaktik.

 

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